Häufig gestellte Fragen (FAQ)
(aus dem Bilderbuch "Wer
wie wo was, eine Psychologin, wer ist denn das?" der MAG ELF
-
Servicestelle (Magistratsabteilung 11))
F: Was ist ein Psychologe?
A: "Psychologe" oder "Psychologin" sind jene Personen, die einen
Abschluss der Studienrichtung Psychologie erworben haben.
PsychologInnen arbeiten u.a. in der Forschung oder Beratung
F: Wer darf sich als
"Klinische PsychologInnen" und "GesundheitspsychologInnen" bezeichnen?
A:
Klinische PsychologInnen und
GesundheitspsychologInnen sind
PsychologInnen, die zur selbstständigen Ausübung ihres Berufes (z.B. in
freier Praxis) im Bereich des Gesundheitswesens berechtigt sind. Hierfür
müssen PsychologInnen eine entsprechend nach dem
Psychologengesetz festgelegte
Zusatzausbildung absolvieren. Hierbei handelt es sich um eine geschützte
Berufsbezeichnung. Das Bundesministeriums für Gesundheit führt dazu eine
Liste aller eingetragenen Klinischen PsychologInnen und
GesundheitspsychologInnen, welche als Berechtigungsnachweis für die
selbstständige Berufsausübung und zum Schutz der Klienten anzusehen ist.
F: Was ist ein Psychiater?
A: Ein Psychiater oder Psychiaterin sind jene Personen, die einen
Abschluss der Studienrichtung der Medizin und im Anschluss eine
fachärztliche Ausbildung absolviert haben.
Der wichtigste Unterschied
zwischen PsychologInnen und PsychiaterInnen ist, dass PsychiaterInnen im
Gegensatz zu PsychologInnen und auch PsychotherapeutInnen Medikamente
verschreiben können.
F: Was ist ein
Psychotherapeut?
A: Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin"
dürfen österrreichweit nur Personen führen, welche eine nach dem
Psychotherapiegesetz festgelegte
Ausbildung absolviert haben.
Die
Zusatzbezeichnung gibt Aufschluss über die angewandte
Methode, z.B.
VerhaltenstherapeutIn (verhaltenstherapeutische Orientierung nach Georg
Müller).