Rahmenbedingungen
Nach dem Psychologengesetz - BGBl. Nr. 360/1990, § 13. (1) - bin ich verpflichtet meine Tätigkeit als Klinische – und Gesundheitspsychologin nach bestem Wissen und Gewissen und am neuesten Stand der Wissenschaft auszuüben. Auch bin ich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten (u.a. auch gegenüber Behörden, Ärzten bzw. Ärztinnen, Schulen, Angehörigen usw.) verpflichtet.
Stundenhonorar
Die psychologischen Leistungen werden über ein Stundenhonorar abgerechnet.
Beratungs-/Erstgespräch (50 Min.): € 80,- |
Klinisch-Psychologische Behandlung (50 Min.): € 95,- |
Klinisch-Psychologische Diagnostik (50 Min.): € 100,-* |
Die Erstellung eines Gutachtens ist im Stundenhonorar nicht inbegriffen. |
Die klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung werden zurzeit
leider nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Wenn Sie im Besitz einer privaten Zusatzversicherung sind, bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung hinsichtlich einer möglichen
Refundierung.
Terminabsagen
Bei Terminabsagen bis 24 Stunden im Voraus entstehen für Sie keine Kosten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden im Vorhinein oder bei Nicht-Erscheinen ohne Absage ich Ihnen ein volles Stundenhonorar in Rechnung stelle. Bei Verspätung ist keine Verlängerung der Sitzungszeit aufgrund nachfolgender Termine möglich.
* derzeit leider keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich!