Rahmenbedingungen
Nach dem Psychologengesetz - BGBl. Nr. 360/1990, § 13. (1) - bin ich verpflichtet meine Tätigkeit als Klinische – und Gesundheitspsychologin nach bestem Wissen und Gewissen und am neuesten Stand der Wissenschaft auszuüben. Auch bin ich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten (u.a. auch gegenüber Behörden, Ärzten bzw. Ärztinnen, Schulen, Angehörigen usw.) verpflichtet.
Stundenhonorar
Die psychologischen Leistungen werden über ein Stundenhonorar
abgerechnet.
Die Erstellung eines Gutachtens ist im Stundenhonorar
nicht inbegriffen.
| Beratungs-/Erstgespräch (50 Min.): € 80,- |
| Klinisch-Psychologische Behandlung (50 Min.): € 95,- |
| Klinisch-Psychologische Diagnostik (50 Min.): € 100,-* |
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* derzeit leider keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich! |
Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung
Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in die Kassenleistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), sodass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie auf der Homepage des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP): Informationen zum Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung
Vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung
Seit 2026 besteht auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme vollfinanzierter Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung. Der Zugang zur Behandlung erfolgt über die zentrale BÖP-Servicestelle: psyhelp
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP): Kassenfinanzierte klinisch-psychologische Behandlung ab 2026 – Überblick
Terminabsagen
Bei Terminabsagen bis 24 Stunden im Voraus entstehen für Sie keine Kosten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden im Vorhinein oder bei Nicht-Erscheinen ohne Absage ich Ihnen ein volles Stundenhonorar in Rechnung stelle. Bei Verspätung ist keine Verlängerung der Sitzungszeit aufgrund nachfolgender Termine möglich.
